FAQ
FAQ
Taufe
Infos zur Taufe
In unserer Gemeinde ist das Filmen und Fotografieren während des Gottesdienstes grundsätzlich nicht erlaubt. Es besteht aber nach dem Gottesdienst noch die Möglichkeit, Bilder zu machen.
Nein. Da die Taufe zugleich die Aufnahme in eine konkrete Gemeinschaft ist, erfolgt sie immer innerhalb einer Konfession. Allerdings erkennen die in der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen (ACK) zusammengeschlossenen Kirchen die Taufe gegenseitig an. Diese Kirchen finden Sie für Baden-Württemberg unter http://www.ack-bw.de/html/content/mitgliedskirchen.html. Die Taufe ist daher einmalig und wird auch beim Übertritt in eine andere Konfession nicht wiederholt.
Manchmal schieben Eltern die Taufe ihres Kindes auf, weil sie möchten, dass sich ihr Kind später selbst für die Taufe entscheidet. Die Gemeinde kann auf Wunsch der Eltern einge eigene Fürbitte, Danksagung und Segnung für noch nicht getaufte Kinder im Gottesdienst anbieten. Fürbitte, Danksagung und Segnung unterscheiden sich nach Form und Inhalt eindeutig von der Taufe. Die Segnung ersetzt allerdings nicht das Sakrament der Taufe und begründet nicht die Kirchenmitgliedschaft.
Die Taufe erfolgt in der Regel im Sonntagsgottesdienst der versammelten Gemeinde. In manchen Gemeinden wird aber ein Taufgottesdienst am Samstag angeboten.
Unsere Tauftermine finden Sie im Gemeindebrief oder direkt hier auf unserer Website.
Ja. Konfessionell gebundene Kindergärten nehmen auch ungetaufte Kinder auf. Sie als Eltern müssen aber damit einverstanden sein, dass Ihr Kind christliche Glaubensinhalte kennen lernt.
Was einmal ins Kirchenbuch eingetragen wurde, wird auch nicht mehr gelöscht werden. Falls Sie aufgrund von Streitigkeiten die Paten Ihres Kindes ausschließen wollen, müssen Sie das in einem Gespräch unter vier Augen regeln. Das Patenamt bleibt de facto bestehen, weil Pate, bzw. Patin sein, ursprünglich bedeutet, dass es Zeugen und Zeuginnen gibt, die die Taufe vor anderen bezeugen können.
Grundsätzlich ist der Kollektenzweck festgelegt, da die Taufe gewöhnlich in einem normalen Sonntagsgottesdienst stattfindet.
Ja. Ihr Kind wird dann entweder während der Konfirmandenzeit, kurz vor dem Konfirmationssonntag, oder an der Konfirmation selbst getauft. Die Konfirmandenzeit dient dann als Vorbereitung auf die Taufe.
In der Regel ist es ein Spruch aus der Bibel.
Meistens werden die Kinder im ersten Lebensjahr getauft. Aber auch eine spätere Taufe ist möglich, wenn das Kind bewusst wahrnimmt, was geschieht. Hier bietet sich die Konfirmationszeit an.
Die Taufe ist in erster Linie die Zusage der Liebe und des Segens Gottes. Mit dem Akt der Taufe wird der Täufling auch in die Gemeinschaft der Christinnen und Christen aufgenommen.
Die Taufe soll als ein Geschenk Gottes verstanden werden. Gott spricht den kleinen Kindern seine Liebe und seinen Beistand zu. Eltern und Paten haben die Aufgabe, stellvertretend für die Kinder den Glauben zu bezeugen und den Kindern von ihrem Glauben zu erzählen.
Patinnen und Paten sind Zeuginnen und Zeugen des Taufvollzugs und haben die Aufgabe, gemeinsam mit den Eltern und der Gemeinde für die Erziehung des Kindes im christlichen Glauben zu sorgen. Zu Paten sollen die Eltern konfirmierte evangelische Christen bitten. Auch Mitglieder einer der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen angehörenden Kirche können zum Patenamt zugelassen werden. Daneben soll jedoch eine Patin oder ein Pate der evangelischen Kirche angehören. Diese Kirchen finden Sie für Baden-Württemberg unter http://www.ack-bw.de/html/content/mitgliedskirchen.html. Evangelische Christen müssen konfirmiert und mindestens 14 Jahre alt sein. Wer allerdings aus der Kirche ausgetreten ist, hat damit das Recht aufgegeben, Taufpate oder Taufpatin sein zu können.
Das können die Eltern, die Paten oder die Pfarrerin / der Pfarrer tun. Sprechen Sie Ihre Wünsche beim Taufgespräch an. Informieren Sie sich schon vor dem Taufgespräch in der Bibel in der Literatur zur Taufe oder unter www.taufspruch.de (z.Zt. noch im Aufbau) über mögliche Taufsprüche.
Unsere Kirche ist für die Gottesdienste mit Blumen geschmückt. Wenn Sie besonderen Schmuck wünschen, sprechen Sie mit dem Pfarrerin Moser. In den meisten Fällen ist dies möglich.
Ihre Gemeinde unterstützt Sie auf verschiedene Art und Weise bei Ihrer Aufgabe, Ihrem Kind den christlichen Glauben nahe zu bringen. Das geschieht im kirchlichen Kindergarten und später im Religionsunterricht in der Schule, aber auch in Angeboten der Gemeinde wie Kindergottesdienst, Jungschar und Kinderchor. Wichtig ist und bleibt aber Ihr eigener Beitrag. Das kann ein Abendgebet am Bett Ihres Kindes sein, gemeinsames Singen oder Erzählen von biblischen Geschichten.
So bequem und dabei so festlich wie möglich. In vielen Familien gibt es Taufkleider, die von Generation zu Generation weiter gegeben werden. Das ist eine schöne Tradition.
Das können Sie. Von vielen Pfarrerinnen und Pfarrern wird ein solcher Gottesdienst "Traufe" (Taufe und Trauung in einem Gottesdienst) genannt. Es haben sich inzwischen eigene Formen entwickelt. Sprechen Sie mit Pfarrerin Heidrun Moser!
Konfirmation
Mit der Konfirmation wird u.a. das Recht erworben, in allen evangelischen Gemeinden am Abendmahl teilzunehmen, Pate oder Patin zu werden, eine Nottaufe vorzunehmen und kirchlich zu heiraten.
Die Kleidung sollte den festlichen Charakter des Tages unterstreichen. In Einzelheiten gibt es örtlich und traditionell unterschiedliche Vorstellungen. Besprechen sie die Frage am besten mit ihrem Kind, vielleicht bei einem Elternabend mit dem Pfarrer oder der Pfarrerin der Gemeinde.
Am weitesten verbreitet ist es, Geld zu schenken. Die Jugendlichen können sich später davon kaufen, was sie möchten. Aber auch ein Buch, ein Schmuckstück oder eine CD ist möglich. Besser noch: Sie lassen sich etwas ganz Persönliches oder Einmaliges einfallen.
Ihr Kind soll regelmäßig am Konfirmandenunterricht und mindestens 16 mal am Gottesdienst teilnehmen. Selbstverständlich kann es auch in einer anderen Gemeinde den Gottesdienst besuchen. Es reicht dann eine kurze Bestätigung des dortigen Pfarrers, bzw. der Pfarrerin.
Es lernt die wichtigsten Glaubensinhalte und Glaubenssätze seiner Kirche, es lernt das Leben in einer konkreten Kirchengemeinde kennen und setzt sich mit seinen eigenen Anschauungen und mit den Vorstellungen eines christlichen Lebens auseinander.
Einmal jährlich feiern die meisten Gemeinden in einem Sonntagsgottesdienst die "Goldene Konfirmation". Eingeladen sind dazu diejenigen Gemeindeglieder, deren Konfirmation 50 Jahre zurückliegt. Schwerpunkt der "Goldenen Konfirmation" sind die Erinnerung an die eigene Konfirmation, das Taufgedächtnis und die Feier des Abendmahls.
Zur Kirchenmitgliedschaft reicht die Taufe. Wer das Patenamt übernehmen oder kirchlich heiraten will, muss konfirmiert sein, es sei denn, er ist als Erwachsener getauft worden oder aus einer anderen Kirche übergetreten.
Ja. Ihr Kind wird dann entweder während der Konfirmandenzeit, kurz vor dem Konfirmationssonntag, oder an der Konfirmation selbst getauft. Die Konfirmandenzeit dient dann als Vorbereitung auf die Taufe.
Offiziell enden die Aufgaben der Paten mit der Konfirmation, weil mit ihr die christliche "Erziehung" abgeschlossen ist. Wenn sich im Laufe der Zeit aber gute Kontakte zwischen Paten und Patenkind entwickelt haben, können und sollen diese natürlich bestehen bleiben.
In unserer Gemeinde ist das Filmen und Fotografieren während des Gottesdienstes grundsätzlich nicht erlaubt. Es besteht aber nach dem Gottesdienst noch die Möglichkeit, Bilder zu machen
Heirat
Jeder Ehepartner gehört weiterhin zu seiner Konfession und der Gemeinde, in der er wohnt. Das schließt nicht aus, dass ein Ehepartner am Gemeindeleben der anderen Konfession teilnehmen kann.
Ökumenisch können Brautpaare heiraten, die unterschiedlichen Konfessionen angehören. Weder die evangelische noch die katholische Kirche verlangen heute noch den Konfessionswechsel eines der Ehepartner. In der Evangelischen Landeskirche in Baden ist es möglich, ökumenisch zu heiraten. Dazu gibt es das sogenannte „Formular C“, nach dem die Trauung vollzogen wird. In den Vorbereitungen zur Trauung muss das Brautpaar mit den Geistlichen beider Konfessionen sprechen.
Das können Sie. Von vielen Pfarrerinnen und Pfarrern wird ein solcher Gottesdienst "Traufe" (Taufe und Trauung in einem Gottesdienst) genannt. Es haben sich inzwischen eigene Formen entwickelt. Sprechen Sie mit Pfarrerin Heidrun Moser!
Der Trau-Gottesdienst ist kostenlos. Für die Dienste des Organisten sowie des Kirchendieners wird eine kleine Pauschale erhoben.
Die Kirchengemeinde freut sich jedoch über Ihre Spende, die Sie selbstverständlich zweckbestimmt (z.B. für die Jugendarbeit der Gemeinde, für Kirchenmusik oder einen anderen Zweck) geben können.
Wenn Sie eine kirchliche Trauung wünschen, sprechen Sie bitte den Termin zuerst mit Pfarrerin Heidrun Moser ab, noch bevor Sie die Feier nach dem Gottesdienst planen. Nicht jeder Wunschtermin ist möglich, z. B. können am Samstag vor Ostern keine Trauungen stattfinden. Wer ökumenisch getraut werden möchte, muss beide Pfarrer fragen, ob sie den gewünschten Termin wahrnehmen können. In unserer Gemeinde finden die Trauungen in der Regel am Samstag statt. Das Brautpaar sollte die Uhrzeit mit der Pfarrerin abstimmen. Es kommt nämlich vor, dass an einem Samstag zwei Trauungen stattfinden.
Nein. Der Wunsch nach Segnung homosexueller Menschen oder ihrer Partnerschaft ist in den letzten Jahren ausgesprochen worden. Ob der Bitte um eine kirchliche Segnung für Menschen in homosexuellen Lebensgemeinschaften entsprochen werden kann, ist allerdings umstritten. Daher gibt es im Raum der evangelischen Kirche bisher keine entsprechende kirchliche Segenshandlung.
Ja. Sprechen Sie das mit Ihrem Pfarramt vor Ort ab. Grundsätzlich ist jedoch Ihr Ortspfarrer, Ortspfarrerin für den Vollzug der Trauung zuständig.
Besonderer Blumenschmuck ist in unserer Kirche möglich. Da unsere Kirche immer mit Blumen geschmückt ist, müssen Sie alles, was darüber hinaus geht selbst bezahlen und auch selbst veranlassen, dass die Kirche geschmückt wird.
Gehört ein Ehepartner keiner christlichen Kirche an, kann nach einer eigenen liturgischen Ordnung ein Gottesdienst zur Eheschließung gefeiert werden, wenn dies dem ausdrücklichen Wunsch des evangelischen Ehepartners entspricht, der andere Ehepartner zustimmt und sich bereit erklärt, das christliche Verständnis der Ehe zu achten.
Die katholische Kirche schreibt in der Regel den Ehepaaren eine katholische Erziehung vor. Trotzdem sollten Sie zum Wohle Ihres Kindes die Konfession wählen, an der Ihre Familie eher teilnimmt.
In unserer Gemeinde ist das Filmen und Fotografieren während des Gottesdienstes grundsätzlich nicht erlaubt. Es besteht aber nach dem Gottesdienst noch die Möglichkeit, Bilder zu machen.
Wiedereintritt/Kirchensteuer
Es gibt viele Kirchenmitglieder, die gar keine Kirchensteuer zahlen (z.B. Jugendliche, Studierende, Arbeitslose, Rentner). In der Regel müssen 8 Prozent der Lohn- oder Einkommenssteuer bezahlt werden. Dies gilt ab einem Bruttoeinkommen von 866,99 € für Ledige, 1625,99 € für Verheiratete und 2195,99 € für Verheiratete mit einem Kind. Wer 2.500 € brutto im Monat verdient, zahlt etwas mehr als 16 € Kirchensteuer monatlich. Die Kirchensteuer kann als Sonderausgabe von der Einkommenssteuer abgesetzt werden. Nähere Informationen erhalten Sie am kostenlosen Kirchensteuer-Telefon (08 00) 7 137 137.
Um eine Beteiligung am Kirchgeld werden diejenigen gebeten, die nicht mehr erwerbstätig sind. Sie bezahlen keine Kirchensteuer mehr, weshalb um Kirchgeld gebeten wird. Dies bezahlen Sie freiwillig auf dem Pfarramt, einmal im Jahr.
Lesen Sie doch bitte „Die 10 AnGebote der Kirche“. Dort ist zusammengestellt, wie Sie die kirchliche Arbeit durch Ihre Mitgliedschaft unterstützen und welche Angebote Ihnen direkt zugute kommen. Darüber hinaus erwerben Sie mit der Kirchenmitgliedschaft verschiedene Rechte, wie z. B. das Recht, ein Patenamt zu übernehmen, kirchliche Dienste in Anspruch zu nehmen (z. B. die kirchliche Trauung, das kirchliche Begräbnis) und an weiteren Angeboten Ihrer Kirchengemeinde teilzunehmen. Außerdem haben Sie dann das Recht, an den alle sechs Jahre stattfindenden Wahlen zum Kirchengemeinderat teilzunehmen, selbst zu wählen oder sich in ein kirchliches Amt wählen zu lassen. Und nicht zuletzt: Gibt es wirklich ein authentisches Christsein ohne die Zugehörigkeit zu einer konkreten Gemeinde und Kirche?
Die vielfältige Arbeit der Kirche kostet Geld. Den kirchlichen und diakonisch / karitativen (helfenden) Dienst an Menschen können nur Menschen tun. Kirchliche Arbeit hat darum sehr hohe Personalkosten. Das reicht vom Gottesdienst, der Seelsorge, den Taufen, Trauungen, Beerdigungen, bis zu den Kindergärten, der Jugendarbeit, und den Pflege- und Beratungsdiensten. Außerdem müssen die kirchlichen Gebäude unterhalten und gepflegt werden, um die äußeren Bedingungen zu bieten, in der kirchliche Arbeit stattfinden kann.
In Deutschland erkennen die christlichen Kirchen die Taufe gegenseitig an. Diese Kirchen haben sich in der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen (ACK) zusammengeschlossen. Diese Kirchen finden Sie für Baden-Württemberg unter http://www.ack-bw.de/html/content/mitgliedskirchen.html. Die Taufe ist einmalig und wird auch beim Übertritt in eine andere Konfession oder beim Wiedereintritt nicht wiederholt.
Bestattung
Eine Familienbibel oder ein Gesangbuch des / der Verstorbenen enthält oft persönliche Glaubenszeugnisse (z.B. Taufspruch) und ist für die Trauerfeier eine Hilfe. Sollten andere persönliche Dinge im Glaubensleben des / der Verstorbenen wichtig gewesen sein, so sollten sie nicht fehlen. Sobald die Sterbeurkunde ausgestellt ist, sollte das dafür vorgesehene Exemplar an das Pfarramt weitergegeben werden. Manchmal wird dies aber auch vom Bestattungsunternehmer übernommen.
Nach der alten Tradition wurde von dem Verstorbenen im Haus Abschied genommen. In vielen Dörfern gibt es diese Tradition der Aussegnung des Verstorbenen im Wohnhaus noch immer. Fragen Sie in Ihrer Gemeinde um Rat, und äußern Sie Ihre Wünsche.
Natürlich kann man auf Lieder bei der Trauerfeier verzichten. Aber bedenken Sie, der Gesang kann hilfreich sein und Ihnen in Ihrem Schmerz Trost spenden. Auch wenn Sie selbst nicht singen wollen oder können, gibt es meist Menschen im Trauergottesdienst, die mitsingen. Eine Alternative ist, neben dem Gesang ein oder zwei Instrumentalstücke spielen zu lassen, wenn sich Musiker dafür finden lassen.
In jedem Fall ist der Wille des Verstorbenen zu achten und zu respektieren. In der Regel möchte derjenige, der aus der Kirche ausgetreten ist, auch nicht kirchlich bestattet werden. Ausnahmen sind daher nur in seelsorgerlich begründeten Fällen möglich und liegen in der Verantwortung und dem Ermessen der einzelnen Pfarrerin / des einzelnen Pfarrers.
Das ist möglich. Sie sollten diesen Wunsch beim Trauergespräch mit Ihrer Pfarrerin / Ihrem Pfarrer absprechen, und sich gegebenenfalls mit der Friedhofsverwaltung darüber verständigen. In der Regel schließen sich solche Beteiligungen (Nachrufe, Musik etc.) der kirchlichen Trauerfeier an.
Mit der Kirche gibt es dabei keine Probleme. Es liegt eher an den Ordnungen der örtlichen Friedhofsverwaltungen, ob sie eine Bestattung Auswärtiger zulässt.
Senioren
Wenn Sie am Gottesdienst oder an Seniorennachmittagen teilnehmen wollen, sich den Weg alleine aber nicht zutrauen, rufen Sie bei Ihrem Pfarramt an. Sie werden dann sicher von jemandem mitgenommen, bzw. abgeholt.
Falls Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr den Gottesdienst besuchen können, kommt die Kirche zu Ihnen. Sie können jederzeit im Pfarramt Bescheid geben, dass Sie ein Hausabendmahl wünschen.
Um eine Beteiligung am Kirchgeld werden diejenigen gebeten, die nicht mehr erwerbstätig sind. Sie bezahlen keine Kirchensteuer mehr, weshalb um Kirchgeld gebeten wird. Dies bezahlen Sie freiwillig auf dem Pfarramt, einmal im Jahr.
Jedes Pfarramt veröffentlicht ab einem bestimmten runden Geburtstag die Namen der Jubilare. Falls Sie dies nicht wünschen, sollten Sie mindestens drei Monate vor Ihrem Geburtstag der Sekretärin oder dem Pfarrer bzw. der Pfarrerin Bescheid geben.