Kirchensteuererlass bei Abfindungen

An alle betroffenen Mitarbeiter der Papierfabrik Albbruck:

Die Evangelische Kirche kann Kirchenmitgliedern die Hälfte der Kirchensteuer erlassen, die auf eine Abfindung entfällt. Der Erlass kann allerdings erst durchgeführt werden, wenn der Einkommenssteuerbescheid für das entsprechende Kalenderjahr vorliegt, weil erst dann die Höhe der Jahressteuer feststeht. Lediglich aufgrund des monatlichen Lohnsteuerabzuges können wir noch keinen Erlass aussprechen.

Zu gegebener Zeit wird dann lediglich eine vollständige Kopie des Einkommenssteuerbescheides benötigt. Besondere Formulare oder Anträge sind nicht notwendig. Wir berechnen dann der Erlassbetrag, teilen diesem dem Kirchenmitglied mit und weisen das zuständige Finanzamt an, den Betrag zu erstatten.

Für weitere Informationen können sich Betroffene direkt an den Evangelischen Oberkirchenrat wenden.

Kontakt:

Herr Bruch, Tel.: 0721 9175 709 oder Herr Maissenbacher, Tel.: 0721 9175 705

An alle betroffenen Mitarbeiter der Papierfabrik Albbruck:

Die Evangelische Kirche kann Kirchenmitgliedern die Hälfte der Kirchensteuer erlassen, die auf eine Abfindung entfällt. Der Erlass kann allerdings erst durchgeführt werden, wenn der Einkommenssteuerbescheid für das entsprechende Kalenderjahr vorliegt, weil erst dann die Höhe der Jahressteuer feststeht. Lediglich aufgrund des monatlichen Lohnsteuerabzuges können wir noch keinen Erlass aussprechen.

Zu gegebener Zeit wird dann lediglich eine vollständige Kopie des Einkommenssteuerbescheides benötigt. Besondere Formulare oder Anträge sind nicht notwendig. Wir berechnen dann der Erlassbetrag, teilen diesem dem Kirchenmitglied mit und weisen das zuständige Finanzamt an, den Betrag zu erstatten.

Für weitere Informationen können sich Betroffene direkt an den Evangelischen Oberkirchenrat wenden.

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Herr Bruch, Tel.: 0721 9175 709 oder Herr Maissenbacher, Tel.: 0721 9175 705

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