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Wer kann Pate oder Patin werden?
Antwort
Patinnen und Paten sind Zeuginnen und Zeugen des Taufvollzugs und haben die Aufgabe, gemeinsam mit den Eltern und der Gemeinde für die Erziehung des Kindes im christlichen Glauben zu sorgen. Zu Paten sollen die Eltern konfirmierte evangelische Christen bitten. Auch Mitglieder einer der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen angehörenden Kirche können zum Patenamt zugelassen werden. Daneben soll jedoch eine Patin oder ein Pate der evangelischen Kirche angehören. Diese Kirchen finden Sie für Baden-Württemberg unter www.kirchen.de/ack/ackbw. Evangelische Christen müssen konfirmiert und mindestens 14 Jahre alt sein. Wer allerdings aus der Kirche ausgetreten ist, hat damit das Recht aufgegeben, Taufpate oder Taufpatin sein zu können.



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